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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Immobilienverwaltungsleistungen
Frisch
holz & Cie. GmbH

Stand: Juli 2025

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Frischholz & Cie. GmbH (nachfolgend "Verwalterin") und deren Kunden (nachfolgend "Eigentümer") im Zusammenhang mit der Verwaltung von Wohnungseigentum, Mietobjekten oder Sondereigentum. Sie gelten ergänzend zum jeweiligen Verwaltervertrag in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gelten diese AGB ergänzend zu den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und dem jeweiligen Verwaltervertrag. Im Zweifel geht der schriftlich geschlossene Verwaltervertrag diesen AGB vor.

 § 2 Zusatzleistungen / Sondervergütung

(1)    Leistungen, die nicht zum vertraglich vereinbarten Grundleistungsumfang gehören, werden gesondert vergütet. Hierzu zählen insbesondere:

·          Baubegleitung / Modernisierungsmaßnahmen,

·          gerichtliche Auseinandersetzungen / Vollstreckungsmaßnahmen,

·          Teilnahme an außerordentlichen Eigentümer-/Mieterversammlungen,

·          außerplanmäßige Objektbegehungen,

·          Projektierung und Ausschreibung außergewöhnlicher Maßnahmen,

·          Vorbereitung und Durchführung baulicher Veränderungen gemäß §â€¯20 WEG,

·          Unterstützung bei der Durchsetzung von Hausgeldforderungen,

·          Gutachteneinholung oder juristische Stellungnahmen,

·          Sonderberichte oder Einzelleistungen für einzelne Eigentümer, insbesondere die Erstellung individueller Betriebskosten‑ bzw. Nebenkostenabrechnungen für Mieter einzelner Wohnungseigentümer (sog. SE‑Abrechnung).

(2)    Die Vergütung erfolgt in der Regel auf Stundenbasis gemäß dem im Vertrag oder Angebot vereinbarten Satz. Die jeweils gültige Preisliste kann im Büro eingesehen oder im geschützten Kundenportal digital abgerufen werden. Preisänderungen erfolgen in angemessenen Intervallen, mindestens jedoch einmal jährlich. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Beauftragung. Eine gesonderte Mitteilung über Preisänderungen erfolgt nicht.

(3)    Einzelaufträge von Sondereigentümern begründen ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Verwalter und dem jeweiligen Eigentümer. Die Vergütung richtet sich nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste.

(4)    Die jeweils aktuelle Preisliste wird dem Verwaltervertrag als Anlage beigefügt und ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Mit Auftragserteilung erkennt der Eigentümer diese Preisliste in der jeweils gültigen Fassung als verbindlich an. Die jeweils aktuelle Preisliste wird dem Verwaltervertrag als Anlage beigefügt und ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Mit Auftragserteilung erkennt der Eigentümer diese Preisliste in der jeweils gültigen Fassung als verbindlich an.

 § 3 Kommunikation / Dokumentenzugang

(1)    Der Eigentümer erklärt sich mit der Kommunikation per E-Mail, Onlineportal oder sonstigen elektronischen Medien einverstanden. Eine Pflicht zur postalischen Zusendung besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

(2)    Dokumente und Informationen, die im geschützten Kundenportal eingestellt werden, gelten als zugegangen, sobald sie dort abrufbar sind. Der Eigentümer verpflichtet sich, das Kundenportal regelmäßig abzurufen. Die im Kundenportal dauerhaft hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preislisten gelten als bekanntgegeben und verbindlich, sofern dem Eigentümer ein Zugang zum Portal angeboten und zumutbar bereitgestellt wurde.

 § 4 Datenschutz

(1)    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragsdurchführung sowie gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen.

(2)    Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung: www.frischholz-gmbh.de/impressum

 § 5 Haftung

(1)    Die Haftung der Verwalterin für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), Personenschäden oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

(2)    Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

 § 6 Sonderregelung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

(1)    Die Frischholz & Cie. GmbH wird im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung nach § 18 WEG tätig.

(2)    Der Verwalter ist berechtigt, Leistungen zur ordnungsgemäßen Verwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen auch ohne vorherige Beschlussfassung zu erbringen, soweit dies zur Wahrung der gemeinschaftlichen Interessen erforderlich ist.

(3)    Beschlüsse der Wohnungseigentümer, die dem Verwalter neue Aufgaben zuweisen oder zusätzliche Tätigkeiten verlangen, gelten als Beauftragung im Sinne von § 2 dieser AGB.

(4)    Die Entlastung des Verwalters bezieht sich auf die gesamte Amtsführung und umfasst auch die Geltendmachung eventueller Ersatzansprüche, soweit diese bei Beschlussfassung bekannt waren oder hätten bekannt sein können.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1)    Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(2)    Gerichtsstand ist Kierspe, sofern der Kunde Kaufmann ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

Anlage 3: Preisliste für variable Vergütung u. Zusatzdienstleistungen auf Wunsch

*gültig für alle bestehenden und neuen Verträge ab 01.04.2025 / Änderungen vorbehalten gem. Vertrag

   

 

Art

 

Vergütungssatz 

je angefangene Viertelstunde

       

OPIFEX ImmoService

 

   Netto

   Brutto

> Gartenarbeit/Umlagepflege Hilfskraft

 

   15,30 €

   18,21 €

> Gartenarbeit/Umlagepflege Hilfskraft Verwaltungskunden

 

   13,70 €

   16,30 €

       

> Sanierungs-/Abdichtungs-/Maurer-/Installationsarbeiten Fachkraft

 

   18,30 €

   21,78 €

> Sanierungs-/Abdichtungs-/Maurer-/Installationsarbeiten Fachkraft Verwaltungskunden

 

   16,40 €

   19,52 €

       

> Schimmelpilzsanierung (gem. BioStoffV + GefStoffV)

 

   22,40 €

   26,70 €

> Schimmelpilzsanierung (gem. BioStoffV + GefStoffV) Verwaltungskunden

 

   20,10 €

   23,92 €

       
       

Immobilienverwaltung

 

 

 

> Leistungen Innendienst-Bürokraft

 

   18,70 €

   22,25 €

> Kaufmännische/Technische Leistungen Verwaltungsfachkraft

 

   21,10 €

   25,11 €

> Verwalterleistungen (leitende Angestellte)

 

   24,40 €

   29,04 €

       

Gerichtliche oder gerichtsähnliche Verwaltung

 

 

 

> Gerichtliche Verwaltung o.ä. durchschnittlich ZVG

 

   33,60 €

   39,98 €

> Gerichtliche Verwaltung o.ä. schwierig gem. ZVG

 

   45,90 €

   54,62 €

       

Sachverständiger

 

 

 

> Immobilien Wertermittlung / Schadengutachten Schimmelbefall

 

   46,40 €

   55,22 €

       

Art

 

Stück

 

       

Mahngebühren

     

> 1. Mahnung

 

     5,00 €

     5,95 €

> 2. Mahnung

 

   12,00 €

   14,28 €

> außergerichtlich, z.B. nach erfolgloser 2. Mahnung / gerichtliches Mahnverfahren/Gerichtsprozesse/Räumungen/Begleitung von Rechtsfällen etc.

 

Zeitlicher Aufwand (s.o.)

       

Kopierkosten, bis 30Stk., je Seite (gilt auch bei digitalen Dokumenten/Scan)

 

     0,42 €

     0,50 €

Kopierkosten, ab 30Stk., je Seite (gilt auch bei digitalen Dokumenten/Scan)

 

     0,25 €

     0,30 €

Auslagen (wie Porto)

 

gem.

Nachweis

Bonitätsauskünfte

 

   25,00 €

   29,75 €

Inseratkosten Portal je Portal mtl.  

 

   25,00 €

   29,75 €

Bei Beschluss: Archivierung zusätzlich in Papierform, mtl. je Ordner

 

     0,75 €

     0,89 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

       

Weitere Leistungen gerne auf Anfrage!

       

 Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt nach Pauschale oder je angefangene Viertelstunde, entspricht einer Zeiteinheit.

             

 

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